Bewerbungsverfahren
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt. Dies ermöglicht Ihnen intensive Lernerfahrungen und die individuelle Förderung Ihrer Kompetenzen. Es besteht dadurch mehr Raum für Ihre Fragen, anregenden Austausch und die persönliche Begegnung mit den anderen Ausbildungsteilnehmer*innen sowie den Dozent*innen.
1. Sie bewerben sich in schriftlicher Form mit folgenden Unterlagen:
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- Bewerbungsformular
- Persönliches Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit beruflicher Entwicklung und Lichtbild
- Kopien der Zeugnisse über vorherige Berufstätigkeiten, Praktika, berufliche Vorerfahrungen im psychosozialen Feld
- Amtlich beglaubigte Kopie der Diplomurkunde und des Diplomzeugnisses, bzw. Masterabschluss (inkl. Nachweis über Prüfung im Fach Klinische Psychologie)
- Bestätigung Ihrer Universität, dass es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Universität mit Promotionsrecht in Psychologie gehandelt hat
- Kopien von Teilnahmebestätigungen an bisherigen Fort- und Weiterbildungen, Seminaren, Kongressteilnahmen etc.
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Selbstreflexionsbogen
2. Persönliches kostenfreies Bewerbungsgespräch
3. Entscheidung über die Zulassung
4. Mitteilung an den/die Bewerber*in und Zusendung des Ausbildungsvertrages
5. Rücksendung des Vertrages mit Unterschrift des/der Ausbildungsteilnehmer*in
Mit dem Datum des Vertragsabschluss beginnt Ihre Ausbildungszeit. Ab dann können Sie das P1- oder P2-Praktikum starten, auch wenn noch keine theoretischen Module begonnen haben.
Aktuelles
12.11.2024 Infoveranstaltung zur PP-Ausbildung um 19:00 Uhr online
09.10.2024 und 03.12.2024 Infoveranstaltung zur ärztlichen Weiterbildung, jeweils um 18:30 online
Start des nächsten PP-Kurses:
Frühjahr 2025
Start des letzten PP-Kurses:
Voraussichtlich 2026
Start der 1. Ärztlichen Weiterbildung Systemische Psychotherapie:
14.02.2025
News:
Das Landesprüfungsamt München hat bestätigt, dass für Studienabgänger-*innen des neuen grundständischen Studiums Psychotherapie für die Studienjahrgänge 2021 bis 2023 derzeit noch die Möglichkeit besteht, die Weiterbildung nach den alten Bedingungen an den bestehenden Ausbildungsstätten zu machen, mangels Weiterbildungsstätten nach den neuen Richtlinien. Solange die Finanzierung der Weiterbildungsstätten nicht gesichert ist, wird es keine Weiter-bildung zum / zur „Fachpsychotherapeut*in“ geben können.
Bezüglich des Approbationsantrags nach Studienabschluss empfehlen wir interessierten Studierenden, sich bereits frühzeitig eine Auskunft beim Landesprüfungsamt einzuholen, ob der Antrag ausgesetzt werden kann bis zum Ende der Ausbildung.
Fachverbände
Das AISP-Augsburg ist Mitglied im Systemischen Verbund.
Zudem integriert das AISP-Augsburg die Standards und Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG)
Institutsambulanz
Die praktische Ausbildung mit 600 Behandlungsstunden ist Teil der vertieften Ausbildung und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert. Dieser Teil der Ausbildung findet in der Institutsambulanz des AISP-Augsburg statt.