Ausbildungsinstitut für Systemische Psychotherapie Augsburg: Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen und Ziel

Unsere Ausbildung spricht Personen an, die eine Approbation in Systemischer Psychotherapie anstreben, um als Psychologische*r Psychotherapeut*innen in selbständiger Praxis zu arbeiten oder in klinischen sowie sozialen Institutionen psychotherapeutische Prozesse zu leiten.

Der Zugang zur Ausbildung ist im Bundesland Bayern mit folgenden Maßgaben möglich:

„1. Wenn das Master-Studium Psychologie ab dem 01.06.2018 begonnen wurde, ist für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ein universitärer Master-Abschluss im Studiengang „Psychologie“ vorzuweisen, bei dem das Fach ,,Klinische Psychologie“ Studieninhalt und Prüfungsgegenstand gewesen ist. Master-Abschlüsse, die diesen formalen Kriterien nicht entsprechen, erfüllen die Zugangsvoraussetzungen grundsätzlich nicht. Da der neue Verwaltungsvollzug ganz überwiegend auf formale Gesichtspunkte abstellt, kommt einer eindeutigen Bezeichnung des Fachs ,,Klinische Psychologie“ hohe Bedeutung zu. Ein ,,Ausgleich“ durch Belegung dieses Fachs in einem Bachelor-Studiengang ist nicht möglich.

2. Sollte das Master-Studium Psychologie am 01.06.2018 beendet gewesen sein, ist das Gesamt-Studium nach den bisherigen Vorgaben (insb. konsekutive Abfolge, 270 ECTS, 9 ECTS Klinische Psychologie) zu beurteilen. Das bedeutet, in diesen Fällen benötigen wir immer den ,,Bachelor“ und den ,,Master“.

3. Wenn das Master-Studium Psychologie am 01.05.2018 noch betrieben wurde, ist eine alternative Betrachtung entweder nach der alten oder nach der neuen Betrachtungsweise möglich. Eine Vermischung der Betrachtungsweise scheidet allerdings aus.

4. …Die gesetzliche Vorgabe aus § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a des Psychotherapeutengesetzes, wonach der Psychologie-Abschluss an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestanden sein muss, wird in Bayern streng ausgelegt. Universitäten sind in den Hochschulgesetzen der Länder ausdrücklich aufgeführt. Von einer „gleichstehenden Hochschule“ gehen wir aus, wenn sie staatlich betrieben wird (staatliche Hochschule) bzw. staatlich anerkannt ist und die Hochschule sowohl über Promotions- als auch Habilitationsrecht verfügt. Zudem darf eine Aufnahme zum Studium nur mit allgemeiner Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife) möglich sein.“ (Quelle: Landesprüfungsamt München)

Das Landesprüfungsamt München hat bestätigt, dass für Studienabgänger*innen des neuen grundständischen Studiums Psychotherapie für die Studienjahrgänge 2021 bis 2023 derzeit noch die Möglichkeit besteht, die Weiterbildung nach den alten Bedingungen an den bestehenden Ausbildungsstätten zu machen, mangels Weiterbildungsstätten nach den neuen Richtlinien. Solange die Finanzierung der Weiterbildungsstätten nicht gesichert ist, wird es keine Weiterbildung zum / zur „Fachpsychotherapeut*in“ geben können.

Vorleistungen wie z. B. Tätigkeit in einer Psychiatrie oder eine Weiterbildung im Bereich Familientherapie (z.B. DGSF oder SG-Zertifikate) führen nicht automatisch zu einer Verkürzung der Ausbildung oder Reduzierung der Gebühren. Wohl aber zu einer eventuellen Anrechnung dieser Leistung durch das Landesprüfungsamt nach individueller Antragstellung, so dass an bestimmten Modulen nicht mehr teilgenommen werden muss. Hier entscheidet die Einzelfallprüfung und Begutachtung, welche gegenüber dem Landesprüfungsamt kostenpflichtig ist.

Übergeordnetes Ziel ist die Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in.

Ziel der Ausbildung ist die praxisnahe und patientenbezogene Vermittlung von Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und der vertieften Ausbildung in Systemischer Therapie. Das Ausbildungsprogramm des AISP berücksichtigt die geltenden Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) für die Qualifizierung zum Psychologischen Psychotherapeuten.

Die Ausbildung vermittelt den Ausbildungsteilnehmern insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um

  1. in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist und
  2. bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des Patienten auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können.

Übergeordnetes Ziel ist die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut.

Weitere Zielrichtungen:

  • Auf der Basis der persönlichen Ressourcen eine professionelle Identität als Systemischer Psychologischer Psychotherapeut entwickeln und sich in Therapieprozessen als qualifizierter systemischer Therapeut erfahren
  • Einen individuellen therapeutischen Stil entwickeln, der die persönlichen Stärken berücksichtigt und Zufriedenheit in der alltäglichen Berufspraxis ermöglicht
  • systemisch-familientherapeutische Konzeptwelten kennenlernen, in der Praxis erfahren und an-wenden lernen
  • die Entwicklung einer Therapeutenpersönlichkeit auf der Basis wichtiger Einflüsse der Her-kunftsfamilie und aktueller Lebenszusammenhänge
  • die eigenen Ressourcen als kreatives persönliches und therapeutisches Potential erkennen und einsetzen lernen
  • die Vielfältigkeit systemisch-familientherapeutischer Interventions- und Arbeitsformen kennenlernen und situationsadäquat in der Arbeit mit Patienten sowie ihren Eltern und Familien einsetzen lernen