Prüfungen und Approbation
Nach Beginn des 2. Ausbildungsjahres findet eine institutsinterne Zwischenprüfung in Kleingruppen statt. Sie ermöglicht ein erstes Feedback zum fachlichen und persönlichen Ausbildungsstand und zur weiteren Orientierung.
Die Modalitäten der staatlichen Prüfung sind ausführlich in den § 7-18 der PsychTh-APrV geregelt. lm Folgenden wird daher nur ein Kurzüberblick gegeben. Die staatliche Prüfung nach dem PsychThG umfasst:
- Schriftlicher Teil – Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren
- Mündlicher Teil – Gegenstand sind die Inhalte der vertieften Ausbildung zur Systemische Therapie. Zunächst wird eine Einzelprüfung über ca. 30 Minuten durchgeführt, danach eine bis zu 2-stündige Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen.
Die Prüfung wird bei der zuständigen Behörde des Landes abgelegt, in dem der Prüfling zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Ausbildung teilnimmt, in diesem Fall das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern in München.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Der letztmögliche Termin für die staatliche Prüfung ist im Jahr 2032.
Nach bestandener staatlicher Prüfung kann beim Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern der Antrag auf die Approbation zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in (PP) gestellt werden (§ 19 PsychTH-Apr.V). Damit wird der Fachkundenachweis in Systemischer Therapie bescheinigt und die Erlaubnis zur psychotherapeutischen Arbeit mit Erwachsenen und deren Angehörigensystemen erteilt. Dies ist die Voraussetzung für die sozialrechtliche Anerkennung (Niederlassung als Psychotherapeut).