Praktische Tätigkeit (1800 Stunden) und Kliniken
Die praktische Tätigkeit (PT1 und PT2) dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie dem Erwerb von Kenntnissen über andere Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Sie umfasst mindestens 1.800 Stunden (= jeweils 60 Minuten).
- PT1: Mindestens 1.200 Stunden sind in einem Zeitraum von mindestens 8 Monaten an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird abzuleisten.
- PT2: Mindestens 600 Stunden sind in einem Zeitraum von mindestens 4 Monaten an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten zu erbringen. Dabei dürfen keine eigenverantwortlichen Therapien durchgeführt werden.
Für die praktische Tätigkeit PT1 und PT2 kooperiert das AISP-Augsburg mit Kliniken und Einrichtungen auf bundesweiter Ebene. Zur Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss zwischen der Klinik und dem AISP-Augsburg ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden. Sie können uns gerne Ihre Wunschklinik- und Einrichtung vorschlagen und wenn die formellen Voraussetzungen erfüllt sind schließen wir einen Kooperationsvertrag ab. Die Aufnahme der praktischen Tätigkeit kann ab Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages beginnen. Abgeleistete Tätigkeiten vor Unterschrift des Ausbildungsvertrages können nicht nachträglich anerkannt werden.
Bereits bestehende Kooperationen mit Kliniken finden Sie hier